Tages-AnzeigerTages-Anzeiger

Darf man noch Schwulen­witze erzählen?

Foto: FatCamera/Getty Images
Am Stammtisch, in der Kirche, im Ausgang: Welche Aussagen über Homosexuelle wären bei einem Ja am 9. Februar noch erlaubt und welche nicht?
Claudia Blumer und Patrick Vögeli

Am 9. Februar stimmen wir darüber ab, ob Homosexuelle künftig im Strafgesetz speziell geschützt sein sollen. Das Parlament hat beschlossen, die seit 1994 bestehende Antirassismus-Strafnorm, die vor Diskriminierung und Hassaufrufen wegen Rasse, Ethnie und Religion schützt, um das Kriterium der sexuellen Orientierung zu erweitern. Dagegen haben Politiker der EDU und der jungen SVP das Referendum ergriffen. Mehrere SVP-Nationalräte sind im Referendumskomitee. Für die erweiterte Strafnorm kämpfen unter anderem Schwulen- und Lesbenorganisationen. Die Rechtsexperten Salome Zimmermann und Valentin Landmann beurteilen für uns zehn Fälle danach, ob sie neu unter die erweiterte Antirassismus-Strafnorm fallen würden (zu den Personen).

1. Toni Bortoluzzi sagte vor einigen Jahren, Homosexuelle hätten einen Hirnlappen verkehrt herum. Wäre das mit der erweiterten Strafnorm strafbar?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Ich denke, das ist strafbar, er hat es ja vorsätzlich gesagt, um die Homosexuellen als minderwertig hinzustellen. Für die Strafbarkeit braucht es mehrere Voraussetzungen: Die Aussage muss öffentlich sein, es muss sich um einen Aufruf handeln, und zwar um einen solchen zu Hass oder Diskriminierung, und der Aufruf muss die Gruppe der Lesben, Schwulen oder Bisexuellen betreffen. Zudem ist nur die vorsätzliche Tatbegehung strafbar. Die Person muss also die Äusserung mit der Absicht machen, die Lesbe oder den Schwulen als minderwertig hinzustellen. Das ist wichtig, gerade bezüglich der Grenzen der Strafbarkeit.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Das wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbar, da es als herabwürdigende Formulierung verstanden wird. Wenn ein Politiker sagt, er sei der Meinung, dass Homosexualität genetisch bedingt ist, dann ist das nicht herabwürdigend. Wenn er hingegen sagt, Homosexuelle hätten eine verkehrte Hirnwindung, dann würde das unter die Strafnorm fallen. Man darf sich auf die Statistik oder auf wissenschaftliche Befunde beziehen. Zum Beispiel darf man sagen, dass ein überwiegend hoher Anteil der Frauentötungen von muslimischen Männern verübt wurde. Man darf aber nicht sagen, jeder Muslim sei ein potenzieller Frauentöter.
2. Dürfte ein Pfarrer, Priester oder Rabbi einem homosexuellen Paar die Trauung verweigern?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Hier habe ich keine juristische, sondern eine pragmatische Haltung. Wenn ich getraut werden will, dann von einem homosexuellenfreundlichen Geistlichen. Nicht von jemandem, der uns feindlich gesinnt ist. Doch die Frage zu beantworten, ist nicht so einfach. Zunächst einmal: Die öffentlich-rechtliche Kirche dürfte die Trauung nicht ablehnen. Das ist aber heute schon so, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist für eine öffentlich-rechtlich organisierte Glaubensgemeinschaft nach Art. 8 der Bundesverfassung verboten. Die Frage stellt sich nur bei Freikirchen. Und bei denen muss man ja Mitglied sein, das heisst, die Trauung wird nur den Mitgliedern, nicht der Allgemeinheit angeboten. Deshalb greift die Strafnorm nicht.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
In dieser Frage kollidiert die Religionsfreiheit mit dem Schutz vor Diskriminierung. Ein Geistlicher muss seinen Beruf nach den Regeln seiner Religion ausüben dürfen. Er darf dabei aber niemanden diskriminieren und schon gar nicht herabwürdigen oder Hass verbreiten. Im Zweifelsfall muss ein Gericht beurteilen, ob das Recht auf Religionsfreiheit oder auf Diskriminierungsschutz höher gewichtet wird.
3. Darf ein Pfarrer in seiner Predigt die gleichgeschlechtliche Liebe als Sünde bezeichnen?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Ich bin der Meinung, er darf sagen, dass Homosexualität laut der Bibel eine Sünde sei. Doch wenn es weitergeht und er sagt, aus diesem Grund müssten Homosexuelle beispielsweise gesteinigt werden – das geht nicht. Man darf auch nicht mehr sagen, Homosexuelle müssten in Konversionstherapien gehen, um sich von der Homosexualität zu heilen. Solche Therapien anzubieten und zu empfehlen – das ist meiner Ansicht nach künftig strafbar.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Er darf Bibelstellen zitieren. Zitieren darf man immer. Aber mit der Strafnorm wird es heikler. Denn es gibt auch den Koran, und die Haltung der islamischen Kultur zur Homosexualität ist noch schärfer verurteilend als diejenige der westlichen Kultur. Es sind auch einzelne islamische Staaten, in denen Homosexualität schwer unter Strafe steht. Religiöse Schriften zitieren muss aber möglich bleiben. Entscheidend ist, wie jemand diese Schriften interpretiert und was er daraus folgert. Einwandfrei wäre folgende Aussage eines Pfarrers: Die Homosexualität ist laut der Bibel eine Sünde. In unserem Rechtssystem ist Homosexualität aber geschützt und darf nicht verurteilt werden.
4. Darf eine religiöse Organisation Homosexuelle nicht anstellen, weil die Organisation Homosexualität ablehnt?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Wenn eine private religiöse Organisation einen Angestellten sucht, muss es ihr möglich sein, das Profil zu definieren. Sie darf aber dabei niemanden aufgrund der sexuellen Orientierung ausdrücklich ausschliessen. Sie könnte zum Beispiel jemanden suchen, der nach den von ihr definierten christlichen Werten lebt.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Es gibt ja auch Bikergruppen, die keine Frauen aufnehmen. So muss es weiterhin möglich sein, Vereine zu gründen wie beispielsweise eine private religiöse Organisation, die ausschliesslich heterosexuelle, christlich lebende Mitglieder hat und anstellt. Dies in einem Stelleninserat ausdrücklich so zu schreiben, wäre aber heikel, es wäre womöglich diskriminierend. Ich nehme an, diese Organisation wird ihre Angestellten informell suchen. Oder eine Absage anders begründen.
5. Das Standard-Beispiel: Darf ein Bäcker einem homosexuellen Paar die Hochzeitstorte verweigern?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Auch hier habe ich eine pragmatische Haltung. Ich ginge für die Bestellung meiner Hochzeitstorte sicher zu einer uns wohlgesinnten Bäckerin, nicht zu einem homophoben Bäcker. Zudem, das habe ich schon an der Pressekonferenz im November betont: Ich halte den Bäcker, der ein Männerpaar aus Zucker auf die kunstvoll verzierte Torte setzen müsste, für so intelligent, dass ihm eine zulässige Begründung einfällt: Lieferengpass, Betriebsferien, keine Zeit. Wenn er unbedingt sagen will, er bediene keine Homosexuellen, dann greift die Strafnorm. Er könnte aber auch sagen: «Ich bin zwar total gegen Männerhochzeiten. Trotzdem liefere ich Ihnen die Torte.» Das wäre Meinungsfreiheit, aber ohne Diskriminierung.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Wenn Torten das Hauptgeschäft eines Bäckers sind, kann er Homosexuelle nicht ausschliessen. Wenn er hingegen Torten nur in Ausnahmefällen macht und nur für gute Bekannte oder nur für ganz normale christliche Paare, das wäre wohl zulässig. Verboten ist die Verweigerung einer allgemein angebotenen Leistung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Verweigerung einer speziellen Leistung hingegen muss möglich sein.
6. Darf sich eine Kita-Leiterin weigern, Kinder von Homosexuellen aufzunehmen?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Dieses Verhalten wäre nach der erweiterten Norm wohl strafbar. Es ist relativ einfach: Ersetzen Sie homosexuell durch «dunkelhäutig» oder «jüdisch». Stellen Sie sich vor, dunkelhäutige Kinder würden nicht in die Kita aufgenommen, weil es Eltern gibt, die nicht wollen, dass ihre Kinder mit Dunkelhäutigen spielen. Das ist heute schon strafbar. Das Beispiel illustriert gut, weshalb es die erweiterte Strafnorm braucht. Wenn es rechtens ist, Homosexuelle aus einem Club auszuschliessen, dann hat das schon Parallelen zum Deutschland der 30er-Jahre und zu Südafrika in Zeiten der Apartheid.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Nach Einführung der neuen Bestimmungen wäre das heikel. Wenn eine Kita-Leiterin sagt, es seien keine Plätze mehr frei, würde der Staatsanwalt abklären, ob das stimmt. Wenn es sich häufen würde bei einer Kita, dass sie immer dann ausgebucht ist, wenn Homosexuelle anfragen, würde das wohl untersucht werden. Viele dieser Probleme spielen sich in einem sehr kleinen Rahmen ab, sie treffen Homosexuelle nicht wirklich. Was sie wirklich trifft, ist Gewalt oder Aufruf zu Gewalt. Beides ist heute schon strafbar.
7. Zwei Männer küssen sich an der Bushaltestelle. Ein Passant ruft: «Ihr Sauhünd!» Wäre das strafbar?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Es kommt darauf an, wie viele Personen das mitbekommen. Wenn 20 Personen an der Bushaltestelle stehen und es hören, dann unter Umständen schon. Für die Voraussetzung der Öffentlichkeit gibt es aber keine bestimmte Mindestanzahl Personen. Entscheidend ist, ob es möglich ist, dass die Beleidigung an eine unbestimmte Anzahl Personen weiterverbreitet wird. Dies unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden, ist Sache des Gerichts. Es ist noch zu erwähnen, dass nicht nur Worte strafbar sein können, sondern auch herabwürdigende Gesten und Bewegungen. Etwa, mit der Hand zu signalisieren, das Gegenüber erschiessen zu wollen. Es geht bei der Strafnorm um Wort, Schrift, Ton, Bild und Gebärden.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Paare dürfen in der Öffentlichkeit nicht alles. Wenn ein heterosexuelles Paar in der Öffentlichkeit kopuliert, und ein Passant ruft «Ihr Sauhünd», wird nicht der Passant bestraft, sondern das Paar – wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ich will damit sagen: Es kommt sehr darauf, wie jemand sich verhält, um zu beurteilen, ob sich der Passant strafbar macht. Ein normaler Kuss, unabhängig ob bei Homo- oder Heterosexuellen, sollte keine Reaktionen provozieren. In diesem Fall wäre das Rufen des Passanten als Beleidigung zu werten und würde auf Strafantrag hin verfolgt. Hier sollte nicht die neue Strafnorm angewendet werden. Denn es ist nicht gesagt, dass es sich dabei um Homophobie handelt.
8. Wenn das Strafgesetzbuch Diskriminierung verbietet – darf das Parlament bei der Ehe für alle dann noch Unterschiede machen zwischen Hetero- und Homosexuellen?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Achtung: Wir sind hier im Strafrecht. Das hat mit der Gesetzgebung nichts zu tun. Parlamentarier können nicht dafür bestraft werden, dass sie «falsch» abstimmen. Sie haben ohnehin Immunität. Die Frage ist, was in der Debatte erlaubt ist. Wir sagen: Jede Meinung, auch jede kritische Meinung, ist erlaubt, solange sie höflich und sachlich ist.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Ein Gesetz beruht auf einer Amtshandlung. Parlamentarier haben den Rechtfertigungsgrund der amtlich verhängten Gesetzgebung. Das Legiferieren fällt nicht unter die Strafnorm. Wenn die Strafnorm Verunglimpfung verbietet, heisst das nicht, dass ein neues Gesetz komplette Gleichstellung gewährleisten muss. Auch Diskussionen im Parlament müssen möglich bleiben. Ist es sinnvoll, dass Homosexuelle ein Kind adoptieren können? Darüber muss man reden können. Parlamentarier sind immun, und am Stammtisch darf man ebenfalls frei reden.
9. Dürfte man einen Schwulenwitz machen?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Soll ich einen erzählen? «Wie viele Schwule und Lesben braucht es, um eine Glühbirne zu wechseln? Antwort: Ganz viele, denn, wenn das Licht wieder brennt, haben immer einige von ihnen das Gefühl, sie erschienen nie im rechten Licht. Und die Schwulen sind ohnehin unzufrieden, weil es nicht dunkel ist.» Wir haben im Team über diesen Witz diskutiert. Der erste Teil ist ganz klar erlaubt. Aber auch für den zweiten Teil sind wir der Meinung, dass dieser Witz erlaubt wäre. Es gibt nun einmal Darkrooms. So, wie es ähnliche Angebote auch für Heterosexuelle gibt. Noch ein Witz, der erlaubt ist: «Wohin fliegt ein schwuler Adler? Zu seinem Horst.» Wohlwollende Witze – das sind ja auch die guten Witze –, darf man immer machen. Nicht erlaubt sein werden wohl Schwulenwitze, bei denen es um Analverkehr geht, aber da fehlt auch das Wohlwollen. Und immer gilt: Im privaten Rahmen darf man alles. Auch an einer Klassenzusammenkunft. Aber nicht im Ladenaushang oder im Internetchat.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Da gibt es mit Sicherheit Einschränkungen, falls der Witz publiziert wird. Denn bei Karikaturen ist man schnell in der Verunglimpfung. Das zeigt der Fall mit dem Plakat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Hätte es geheissen «Ein Kosovare hat einen Schweizer aufgeschlitzt», wäre das zulässig gewesen. Aber die allgemeine Herabwürdigung ist verboten. Der Witz oder die Karikatur braucht eine gewisse Intensität, etwas Herabwürdigendes, um strafbar zu sein. Entscheidend ist auch, ob aus dem Witz tiefgreifende Verachtung spricht, wie bei den «Stürmer»-Karikaturen über Juden. Man sollte bei Witzen nicht zu scharf schiessen.
10. Ein Jugendlicher sagte in «20 Minuten», man könne Schwulsein mit Schlägen heilen. Eine anderer sagte, Schwulsein sei eine Krankheit. Wäre das strafbar?
Salome Zimmermann
Salome Zimmermann
Die erste Aussage ist ganz klar öffentliche Herabsetzung und Aufruf zu Gewalt. Also strafbar. Zu sagen, Homosexuelle seien krank – ich bin der Meinung, dass dies künftig strafbar wäre. Es ist herabwürdigend, und es ist auch falsch. Man kann objektiv nachvollziehen, ob jemand krank ist oder nicht. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 1990 Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen.
Valentin Landmann
Valentin Landmann
Unter Umständen ist das heute schon strafbar. Wenn jemand sagt, man müsse Homosexuelle schlagen, damit sie geheilt werden, dann ist das Aufruf zu Gewalt und heute schon verboten. Wenn die Aussage hingegen lautet, Schwule hätte man mit ein paar Schlägen in der Jugend heilen können, dann ist das heute einfach nur Blödsinn. Mit der erweiterten Strafnorm wäre es strafbar. Ich bin der Meinung, dass die Auseinandersetzung und offene Diskussion über solche jenseitigen Äusserungen besser ist als ein Gesetz, das die Äusserungen unter Strafe stellt. Sympathien habe ich für das amerikanische Rechtssystem, das Hassdelikte generell schwerer bestraft als andere Delikte, egal, gegen wen sie sich richten. Das scheint mir besser, als gewisse Bevölkerungsgruppen unter besonderen Schutz zu stellen.
Valentin LandmannValentin Landmann (69) ist Rechtsanwalt und Zürcher SVP-Kantonsrat. Bekannt geworden ist er als Anwalt der Hells Angels, von Prostituierten und Neonazis. An der Universität Luzern ist er Dozent für Strafverteidigung. Landmann bekämpft die erweiterte Strafnorm ohne viel Herzblut, wie er sagt. Es sei keine Katastrophe, wenn sie angenommen würde. Doch er halte die freie Meinungsäusserung und offene Auseinandersetzung für wirksamer zur Bekämpfung von Homophobie.

Salome ZimmermannSalome Zimmermann (64) war 12 Jahre lang Richterin am Bundesverwaltungsgericht und dort unter anderem zuständig für die Genehmigung von Beschaffungsmassnahmen des Nachrichtendienstes des Bundes. Die Sozialdemokratin hat Militärdienst geleistet, ist Mutter zweier erwachsener Söhne und lebt heute mit ihrer Partnerin in einer Fernbeziehung. Sie engagiert sich im Vorstand der Lesbenorganisation Schweiz (LOS).